Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liknaris GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Liknaris GmbH
§ 1 Angebote der Liknaris GmbH
Schriftlich verfasste Angebote behalten, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, 14 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.
§ 2 Stornierung von Veranstaltungen
(1) Schriftlich bestätigte Termine für vom Veranstalter angebotene Veranstaltungen können vom Auftraggeber nicht kostenfrei storniert werden.
(2) Bei Absagen hat der Auftraggeber mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Auftragssumme zu tragen. Die Auftragssumme richtet sich nach der auf dem Buchungsformular angegebenen Teilnehmerzahl.
(3) Bei Absagen kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von 60% der Auftragssumme zu tragen.
(4) Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 80% der vereinbarten Auftragssumme zu tragen; bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Auftragssumme. In beiden Fällen richtet sich die Auftragssumme nach der im Angebot festgehaltenen Mindestteilnehmerzahl, so diese nicht vorliegt nach der auf dem Buchungsformular oder der Rechnung angegebenen Teilnehmerzahl.
(5) Bei Nichterscheinen oder Absage am Programmtag berechnet die Liknaris GmbH die volle Veranstaltungsgebühr.
(6) Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen gehen, unabhängig vom Termin der Absage, zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter wird sich um eine kostenfreie bzw. kostengünstige Stornierung dieser bereits gebuchten Vorleistungen bemühen.
(7) Nimmt ein Teilnehmer am Veranstaltungstag nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
(8) Sind die Leistungen der Liknaris GmbH nicht entsprechend der Vereinbarung, muss der Teilnehmer etwaige Ansprüche auf Minderung des Vergütungsanspruchs unverzüglich – spätestens binnen 3 Tage nach Beendigung der gebuchten Veranstaltung – schriftlich unter Angabe von Gründen geltend machen. Nach Ablauf der Frist von 3 Tagen entfallen solche Ansprüche.
Regiondo Buchungssystem:
(9) Keine Stornierung möglich, 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine einmalige Verschiebung des Termin möglich.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Sofern vom Auftragnehmer keine andere Frist bestimmt wurde, sind Rechnungen binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
(2) Die Zahlungen erfolgen für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise der Liknaris GmbH verstehen sich zuzüglich ggf. Reisekosten (wie im Angebot ausgewiesen) sowie der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
(3) Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des unter § 3 Punkt (1) bestimmten Zeitraums ein, so gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, spätestens jedoch mit Zugang einer Zahlungserinnerung, Mahnung oder hilfsweise spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum.
(4) Wird die Zahlungsfrist vom Auftragnehmer durch ein Kalenderdatum bestimmt, so gerät der Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.
(5) Die Liknaris GmbH ist für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen werden Verzugszinsen i. H. v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB fällig. Dem Auftraggeber entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Im Falle einer Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen für die erste Mahnung Euro 5,--, für die zweite Euro 10,-- und letzte Mahnung Euro 15,--. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Liknaris GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
(6) Die Liknaris GmbH ist ebenfalls berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Vertragspartners dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Liknaris GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 4 Änderung des Leistungsumfangs
(1) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Der Ablauf des Programms ebenso wie die personelle Besetzung können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
(2) Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Liknaris GmbH bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichprogramm.
§ 5 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
(2) Die Vertragspartner werden personenbezogen Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.
(3) Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
(4) Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Veranstalter (z.B. durch E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung sowie nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage (E-Mail, Brief, Fax) an den Veranstalter.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
§ 6 Urheberrechte
Spielregeln, Urkunden, alle schriftlichen Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.
§ 8 Haftung
(1) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
(2) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sportveranstaltungen immer einem Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche Gesundheit selbst die Verantwortung.
(3) Die Teilnehmer werden von der Liknaris GmbH über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Detmold.
(2) Für Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen der Liknaris GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Stand 01.01.2026
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AGB Liknaris